Stand: 08.01.2024
Wir sind INCENTIFER Solutions by Armin Hang, nachfolgend «INCENTIFER» genannt. Weitere Hinweise finden Sie im Impressum Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Produkten und Dienstleistungen und möchten, dass Sie eine grossartige Erfahrung machen.
Der Besuch dieser Website ist kostenfrei, solange keine Bestellungen getätigt werden. Bestellungen werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet und können abgebrochen werden.
Es ist uns ein Anliegen, dass unsere Allgemeinen Nutzungs-Bedingungen, im Folgenden «ANB» genannt, unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden «AGB» genannt und unsere Datenschutz-Bestimmungen verstehen, bevor Sie etwas bestellen oder eine Anfrage senden.
Bitte nehmen Sie sich einige Minuten Zeit, um diese Dokumente zu lesen. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten zu kontaktieren. Dazu finden Sie im Anhang dieser Seite einige E-mail Adressen für verschiedene Anliegen.
Mit dem Website-Besuch akzeptieren Sie unsere ANB. Unseren Datenschutz können Sie akzeptieren, wenn Sie Ihr Erlebnis auf dieser Website verbessern möchten. Bei Anfragen, Dateneingaben oder Bestellungen akzeptieren Sie unseren Datenschutz und unsere AGB.
Die Ursprungssprache unserer Website und dieses Dokumentes ist Deutsch. Die Deutsche Version wird bei Meinungsverschiedenheiten als verbindlich anerkannt.
Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden sowie in Dokumenten von INCENTIFER für Besucher, Benutzer und Kunden der Begriff «Besucher», «Kunde» oder «Benutzer» in der männlichen Form verwendet. Diese Form repräsentiert alle Geschlechter (m/f/d).
Wir oder unserer Lizenzgeber behalten uns alle Rechte an an allen von uns veröffentlichten oder Ihnen zur Verfügung gestellten Websites, Dokumenten, Software, Daten, Content und ihrem Inhalt vor.
Wenn Sie obiger Vereinbarung nicht zustimmen oder es Ihnen durch die Gesetze Ihres Aufenthaltsortes untersagt ist, obiger Vereinbarung zuzustimmen, dann beenden Sie bitte Ihren Website-Besuch unverzüglich.
Stand: 08.01.2024
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge mit INCENTIFER, für die zur Verfügung Stellung digitaler Produkte, für die Lieferung physischer Produkte und für Dienstleistungen, die von INCENTIFER angeboten werden.
1.1. Für Leistungen von Drittanbietern gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutz-Bestimmungen des Drittanbieters.
1.2. Weitergehende Bedingungen insbesondere Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung und sind wirkungslos, auch wenn INCENTIFER diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Sollte sich INCENTIFER bei Kunden in lokale Netzwerke wie WLAN einloggen und dort allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptieren, gelten diese nur soweit als vereinbart, als sie die Benutzung des kundenseitigen Netzwerkes regeln und anderen Vertragsbestandteilen nicht widersprechen.
2. Altersbeschränkung
Die Altersbeschränkung der ANB von INCENTIFER werden in diese AGB übernommen.
3. Begriffsdefinitionen
3.1. Die Begriffsdefinitionen der ANB von INCENTIFER werden in diese AGB übernommen zusätzlich zu den in diesen AGB definierten Begriffen.
3.2. Alle Software, Website, Marketing Kampagne, Onlinekampagne, Dienstleistung und die zugehörige Anwenderdokumentation, die INCENTIFER erstellt, vertreibt oder zur Verfügung stellt, wird im Folgenden «Output» genannt.
3.3. Alle physischen Produkte und die zugehörige Anwenderdokumentation, die INCENTIFER herstellt oder vertreibt, wird im Folgenden «Produkt» genannt.
4. Urheberrechte und Markenschutz
Die Bestimmungen betreffend Urheberrechte und Markenschutz der ANB von INCENTIFER werden in diese AGB übernommen zusätzlich zu den in diesen AGB definierten Bestimmungen.
4.1. INCENTIFER räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unter-lizenzierbares Recht zur Nutzung des im Vertrag genannten Outputs oder Produkts im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages, der ANB und dieser AGB ein.
5. Besucheridentifikation und Konten
Die Bestimmungen betreffend Besucheridentifikation und Konten der ANB von INCENTIFER werden in diese AGB übernommen.
6. Veröffentlichungen, hochgeladene Daten und Interaktionen von Besuchern
6.1. Die Bestimmungen betreffend Veröffentlichungen, hochgeladene Daten und Interaktionen von Besuchern der ANB von INCENTIFER werden in diese AGB übernommen zusätzlich zu den in diesen AGB definierten Bestimmungen.
6.2. Für auf den Output hochgeladene oder sonst wie INCENTIFER übermittelte Daten und Informationen gilt: Sofern für die Erfüllung der Leistungen nach diesen AGB oder des abgeschlossenen Vertrages erforderlich, gewährt der Kunde INCENTIFER eine nicht-exklusive, für die Dauer des Vertragsverhältnis befristete, übertragbare, unbegrenzte, weltweite und gebührenfreie Lizenz für die urheberrechtlich geschützten Inhalte, Marken und Daten, die auf den Output oder auf Produkte hochgeladen werden.
6.3. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht, die urheberrechtlich geschützten Inhalte, Marken und Daten zur Erfüllung des Vertrages zu benutzen, weiterzuleiten, anzuzeigen, zu reproduzieren, auszuführen, notwendige derivative Werke für die Anpassung oder Verbesserung des Outputs oder der Produkte zu erstellen, zu übersetzen und Sicherungskopien zu erstellen. Dieses Nutzungsrecht umfasst auch das Recht von INCENTIFER, ihren Hilfspersonen Sublizenzierungsrechte in diesem Umfang zu gewähren.
7. Verbotene Handlungen
7.1. Die Bestimmungen betreffend Verbotene Handlungen der ANB von INCENTIFER werden in diese AGB übernommen zusätzlich zu den in diesen AGB definierten Bestimmungen.
7.2. Der Kunde darf den Output weder an Dritte weiterzugeben noch Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Output oder die Produkte zu reverse engineeren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen, abzuändern oder aus irgendeinem Teil des Outputs oder der Produkte eine separate Applikation oder andere Produkte zu erstellen.
7.3. Davon Ausgenommen ist der Code von für Kunden erstellte Websites, sofern diese vollständig bezahlt wurden. Dieser wird als ZIP-Datei dem Kunden nach Vertragsablauf per Email zugestellt und darf vom Kunden zur persönlichen, nicht übertragbaren Verwendung im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen, der ANB und dieser AGB weiter genutzt, angepasst oder gehosted werden.
7.4. Vorgenannte ZIP-Datei enthält alle Bilder, Texte, Dateien, CSS, HTML und Javascript der Website ohne dynamische Elemente wie z.B. CMS, Formularfunktionalität oder Collections. Manuelle spätere Anpassungen können die Funktionstüchtigkeit einzelner Elemente oder der Website beeinflussen. Eine Software zum Lesen oder Bearbeiten der ZIP-Datei wird nicht mitgeliefert.
8. Konsequenzen von Verstössen
8.1. Die Bestimmungen betreffend Konsequenzen von Verstössen der ANB von INCENTIFER werden in diese AGB übernommen zusätzlich zu den in diesen AGB definierten Bestimmungen.
8.2. Bei Zuwiderhandlungen gegen den Vertrag, die ANB, diese AGB ist INCENTIFER berechtigt, die Nutzung von incentifer-solutions.com oder weiterer von INCENTIFER betriebener Websites zu unterbinden, die Nutzung des Outputs oder der Produkte einzuschränken oder zu unterbinden oder den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen.
9. Abtretung von Ansprüchen
Die Bestimmungen für Besucher betreffend Abtretung von Ansprüchen der ANB von INCENTIFER werden sinngemäss für Kunden in diese AGB übernommen.
10. Gewährleistung und Haftung
Für diese AGB, für Verträge mit INCENTIFER betreffend Lieferungen und Leistungen, für den Output oder die Produkte von INCENTIFER gilt betreffend Gewährleistung und Haftung Folgendes als vereinbart und geht den Bestimmungen der ANB vor:
10.1. Die Haftung von INCENTIFER, wird ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit soweit nach dem zwingenden Teil des Schweizer Rechtes zulässig beschränkt oder ganz ausgeschlossen.
10.2. Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in dem Output oder den Produkten unter allen Anwendungsbedingungen auszuschliessen. INCENTIFER gewährleistet jedoch, dass der Output oder die Produkte grundsätzlich den vertraglichen Spezifikationen entsprechen und einsetzbar sind.
10.3. Wesentliche Fehler in dem Output oder den Produkten, welche die vertragsgemässe Benutzung von dem Output oder den Produkten verhindern, werden vorbehaltlich des Ausschlusses von Gewährleistungsansprüchen innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von INCENTIFER beseitigt.
10.4. INCENTIFER kann zur Erfüllung der Gewährleistung nach eigener Wahl entweder nachbessern, Ersatz oder eine verbesserte oder neue Version liefern. Wenn INCENTIFER eine Umgehungslösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemässe Nutzung erlaubt, gilt die Gewährleistung ebenfalls als erfüllt.
10.5. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Output oder die Produkten nicht vertragsgemäss oder nicht gemäss den Anweisungen in der dazugehörenden Dokumentation eingesetzt wird oder wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an dem im Vertrag genannten Output oder den Produkten durchführt.
10.6. Wird ein wesentlicher Fehler nicht entsprechend den vorgenannten Bedingungen von INCENTIFER behoben, kann der Kunde die Minderung der Vergütung verlangen. Das gleiche Recht hat INCENTIFER, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur nicht mit angemessenem Aufwand möglich ist.
10.7. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung oder Gewährleistung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler, unsachgemässe oder vertragswidrige Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann INCENTIFER eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.
10.8. Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter, des Kunden selbst oder bei Störungen in der Energieversorgung wird von INCENTIFER keine Haftung übernommen.
10.9. Nichtbelieferung von INCENTIFER, Abkündigungen von Software von Unterlieferanten, Epidemien, Pandemien, Endemien, behördliche Anordnungen, Störungen des Reiseverkehrs, Störungen bei Internetprovidern, Mobilfunkanbietern und Energieversorgern gelten ebenfalls als höhere Gewalt.
10.10. Das Folgen von Hyperlinks auf dem Output oder den Produkten zu Websites Dritter oder die Benutzung von dort angebotenen Dienstleistungen Dritter oder der Kauf dort angebotener Produkte Dritter erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden und nach den Bestimmungen dieser Dritter. INCENTIFER billigt nicht automatisch die Webseiten dieser Dritter, deren Inhalte, deren Produkte oder deren Dienstleistungen.
10.11. Für Schäden, die aus verbotenen Handlungen, der Missachtung des Vertrages oder von Vertragsbestandteilen oder der Dokumentationen entstehen, übernimmt INCENTIFER keine Haftung.
10.12. Die Gewährleistung dauert zwei Jahre und beginnt mit der Abnahme des Outputs oder dem Versand von physischen Lieferungen. Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Bestimmungen betreffend Vertraulichkeit und Datenschutz der ANB von INCENTIFER werden in diese AGB übernommen. Die Pflicht zur Geheimhaltung wird sinngemäss auf die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und INCENTIFER ausgedehnt. Die Pflicht zur Geheimhaltung dauert auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter an.
12. Art der Dokumente
12.1. «Verträge»
regeln die gegenseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten von INCENTIFER und dem Kunden. Gegenstand des Vertrages sind die zur Verfügungsstellung oder Lieferung von Output oder Produkten durch INCENTIFER und definieren den Output oder die Produkte bezüglich Art, Umfang, Verwendungszweck, Preis und Termin. Die nachfolgend aufgeführten Dokumente sind integrierende Vertragsbestandteile.
12.2. «AGB» von INCENTIFER
regeln die gegenseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten von INCENTIFER und dem Kunden, soweit sie im Vertrag mit dem Kunden nicht abweichend geregelt werden.
12.3. «ANB» von INCENTIFER
regeln den Besuch von incentifer-solutions.com und weiterer von INCENTIFER betriebener Websites. Werden Verträge mit INCENTIFER abgeschlossen, so gelten diese ANB vorbehaltlich anderer Vereinbarungen auch für Verträge betreffend Produkte und Dienstleistungen von INCENTIFER, für diese Produkte und Dienstleistungen und für diese AGB.
12.4. Die Datenschutz-Bestimmungen von INCENTIFER
12.5. Die vorangehend erwähnten Dokumente werden vom Kunden mit dem Vertragsabschluss ebenfalls akzeptiert. Sie gelten auch für Erweiterungen und Änderungen vom Output und von Produkten.
12.6. Die vorstehende Reihenfolge der Dokumente wird bei Widersprüchen als Hierarchie der Vertragsdokumente vereinbart. Regeln mehrere Dokumente das selbe Recht oder die selbe Pflicht in verschiedenen Detaillierungsgraden, so hat die detailliertere Regelung Vorrang.
13. Art und Umfang der Leistungen
Der im Vertrag definierten Spezifikationen gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Massgebend dafür sind:
13.1. der definierte Leistungsumfang des im Vertrag aufgeführten Outputs der Produkts;
13.2. die Eignung für die im Vertrag explizit erwähnte Verwendung.
13.3. Die kundenseitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden und ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
14. Erbringungen von Lieferungen und Leistungen
14.1. INCENTIFER ist im Rahmen des Vertrages für die Lieferungen und Leistungserbringung zuständig und in der Art und Weise der Vertragserfüllung frei und handelt nach eigenem Ermessen.
14.2. Ein im Vertrag erwähnter Fertigstellungs- oder Liefertermin gilt nur vorbehaltlich der pünktlichen Erfüllung aller vertraglichen Pflichten und Mitwirkungspflichten durch den Kunden als vereinbart.
14.3. INCENTIFER ist nicht verpflichtet, vom Kunden angelieferte Inhalte auf Rechtsverstösse zu überprüfen.
14.4. Wenn die Vertragserfüllung in Abschnitte oder Meilensteine gegliedert ist, kann INCENTIFER Änderungen bezüglich der Reihenfolge, des zeitlichen Ablaufs oder des Termins der Meilensteine vorschlagen. Solche Änderungsvorschläge wird der Kunde nur aus zwingenden Gründen zurückweisen.
14.5. INCENTIFER wird den Kunden über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Verschiebung eines Termins per E-mail informieren. Falls die Verzögerung von INCENTIFER verursacht wird, hat der Kunde INCENTIFER für jeden Termin eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einzuräumen. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist kommt INCENTIFER in Verzug mit der Leistungserbringung, falls INCENTIFER die Verzögerung verursacht hat.
14.6. INCENTIFER ist berechtigt, dem Kunden Teile des Outputs zur Stellungnahme, Genehmigung oder Annahme vorzulegen.
14.7. Der Kunde ist zur Genehmigung, Abnahme und Annahme von vorgelegten Entwürfen, des Outputs oder von Teilen davon verpflichtet, wenn sie den vertraglichen Anforderungen entsprechen und keine wesentlichen Mängel aufweisen.
14.8. INCENTIFER kann zur Vertragserfüllung in-und ausländische Mitarbeiter oder Unterlieferanten einsetzen.
14.9. Die Bereitstellung des Outputs erfolgt über das Internet, sofern nicht physische Auslieferung oder Präsenz im Vertrag vorgesehen ist. Übergabepunkt für digitale Lieferungen und Leistungen ist der Router-Ausgang zum Internet im von INCENTIFER genutzten Rechenzentrum.
14.10. Mängel sind Abweichungen des Outputs oder eines Teils davon zu den vertraglich festgelegten Spezifikationen. Die Behebung von Mängeln durch INCENTIFER ist in der vertraglich vereinbarten Vergütung inbegriffen.
14.11. Änderungswünsche sind Korrekturvorschläge oder die Formulierung von Anforderungen, die nicht explizit in den vertraglichen Spezifikationen erwähnt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Initiative des Änderungswunsches vom Kunden oder von INCENTIFER ausgeht.
14.12. Die Umsetzung von Änderungswünschen oder Mehraufwände, die INCENTIFER entstehen, weil der Kunde seinen vertraglichen Pflichten oder seinen Mitwirkungspflichten nicht auf den vereinbarten Termin oder gar nicht nachkommt, werden dem Kunden zu den in diesen AGB erwähnten Ansätzen und Konditionen in Rechnung gestellt.
14.13. Bei Grafiken, Bildern und Videos stellen kleinere Farbliche Abweichungen oder Abweichungen in der Helligkeit, Farbsättigung oder Kontrast keinen Mangel dar. Kundenseitig gelieferte Materialien und Daten können generell nicht beanstandet werden.
14.14. Websites oder Onlinekampagnen werden auf der Hardware von INCENTIFER geprüft und abgenommen. Wünscht der Kunde die Prüfung und Abnahme auf anderer Hardware, so soll er dies vor Vertragsabschluss mitzuteilen und wird INCENTIFER ein Exemplar der gewünschten Hardware während der ganzen Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.
14.15. Bei Websites, Onlinekampagnen oder Drucksachen stellen kleinere Abweichungen von Abständen, Ausrichtungen, Platzierungen oder die Wahl von Bildausschnitten welche die zugesicherte Funktionalität nicht beeinträchtigen keinen Mangel dar und können nicht beanstandet werden, solange Texte immer vollständig lesbar sind und von Bildinhalten die Bildaussage oder die beabsichtigte Bildwirkung ausreichend erkennbar ist.
14.16. Mit der Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung räumt INCENTIFER dem Kunden das unbeschränkte Nutzungsrecht an der erstellten Output ein. Davon sind „Open Source“ kompatible Softwarebestandteile ausgenommen.
15. Mitwirkung des Kunden
15.1. Fristen, die nach Stunden (h) vereinbart sind, stehen an Wochenenden sowie an den am Sitz von INCENTIFER geltenden gesetzlichen Feiertagen für INCENTIFER und den Kunden still.
15.2. Der Kunde benennt bei Vertragsabschluss einen qualifizierten Mitarbeiter, der als Ansprechpartner von INCENTIFER zur Verfügung steht und berechtigt ist, alle Entscheidungen zu treffen, die zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Diese Befugnis gilt auch für die Genehmigung von Mehraufwänden.
15.3. Der Kunde stellt INCENTIFER alle in den Output von INCENTIFER einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, Informationen und sonstige einzubindende Daten innerhalb von 24 h nach Bestellung in digitaler Form per E-mail oder Download zur Verfügung.
15.4. Der Kunde stellt INCENTIFER alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Zugangsdaten zu seinen relevanten Internet-Diensten oder seinen Social Media Accounts innerhalb von 24 h nach Bestellung in digitaler Form per E-mail oder Download zur Verfügung.
15.5. Der Kunde erfüllt seine vertraglichen Mitwirkungspflichten auf den vertraglich vereinbarten Termin. Sollte er damit in Verzug geraten, so ist INCENTIFER ohne Abmahnung berechtigt, nach Erhalt der Mitwirkungsleistung oder nachdem INCENTIFER die kundenseitigen Mitwirkungspflichten für den Kunden übernommen und die dafür geschuldete Vergütung erhalten hat, einen neuen Liefer- oder Fertigstellungstermin nach eigenem Ermessen festzusetzen.
15.6. Der Kunde liefert INCENTIFER nur Marken, Daten, Bildmaterialien, Texte und Domain Namen, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt, die rechtlich zulässig sind und nicht strafrechtlich verbotene Inhalte darstellen oder darauf verweisen.
15.7. Der Kunde ist für den Inhalt des auf Grund seiner Bestellung erstellten Outputs alleine verantwortlich.
15.8. Bei Beanspruchung von INCENTIFER durch Dritte wegen angeblicher Rechts-Verletzungen aus Inhalten des Outputs verpflichtet sich der Kunde, INCENTIFER von jeder Haftung gegenüber Dritten freizuhalten und INCENTIFER alle Aufwände und Kosten inklusive der Hilfe von Anwälten und Gutachtern zu ersetzen, die INCENTIFER wegen angeblichen Rechtsverletzungen entstehen. INCENTIFER ist bei angeblichen Rechtsverletzungen jederzeit berechtigt, dem Kunden einen angemessenen Vorschuss in Rechnung zu stellen, der sofort zur Zahlung fällig ist.
15.9. Der Kunde verpflichtet sich, alle von INCENTIFER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zugestellten Waren, Leistungen und Dokumente auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz zu prüfen. Stellungnahmen, Fehlerkorrekturen, Anmerkungen oder Mängelrügen sind INCENTIFER innerhalb von 24 h nach Versand schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, so gilt die Zustellung von INCENTIFER als genehmigt und angenommen.
16. Referenzen und Belegexemplare
INCENTIFER ist für Referenzzwecke und zur Eigenwerbung zu Folgendem berechtigt:
16.1. von Drucksachen eine Angemessene Anzahl Belegexemplare zu behalten und als Leistungsnachweis verwenden. Gleiches gilt für digitale Materialien wie Screenshots von erstellten Werken;
16.2. auf von INCENTIFER erstellten digitalen Werken einen Link zu Webseiten von INCENTIFER sowie auf Webseiten und Digitalen Werken von INCENTIFER einen Gegenlink zu den Websites des Kunden zu erstellen;
16.3. Logos und Marken der Kunden auf Websites und Werbeträgern von INCENTIFER zu publizieren.
17. Weiterentwicklungen
17.1. INCENTIFER behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen am Output oder an den Produkten vor. Bei wesentlichen Änderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von INCENTIFER an den Kunden erfolgen.
17.2. Der Output oder die Produkte können von Zeit zu Zeit ändern. Der Kunde anerkennt, dass INCENTIFER den Output oder die Produkte mit oder ohne Mitteilung an den Kunden zu aktualisieren kann. Der Kunde muss unter Umständen die Software von Drittanbietern aktualisieren, um den Zugriff auf den Output oder die Produkte zu gewährleisten.
17.3. Geplante Offline-Zeiten oder oder Stillstände von Produkten sind für die Wartung und Aktualisierung der dem Output oder den Produkten vorgesehen. Diese können im Voraus angekündigt werden.
18. Systemverfügbarkeit und Störungen
18.1. Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt mindestens 99% im Jahresmittel. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeit pro Jahr.
18.2. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die INCENTIFER als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung ankündigt sowie Verzögerungen bei der Störungsbehebung durch Gründe, die nicht durch INCENTIFER zu vertreten sind.
18.3. Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden INCENTIFER unter disruption@incentifer-solutions.com gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen und die in der dazugehörenden Dokumentation erwähnten Störungsbehebungsmassnahmen durchzuführen.
18.4. Störungsmeldungen des Kunden ohne vorgängige ohne Prüfung seines Verantwortungsbereiches werden dem Kunden verrechnet, wenn sich herausstellen sollte, dass die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag und mit Hilfe der dazugehörenden Dokumentation hätte behoben werden können.
18.5. Verzögerungen der Störungsbehebung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Ausfallzeit angerechnet.
18.6. Vorbehaltlich anderslautender Wartungs- und Supportverträge gilt: Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Störungsbehebung so schnell wie möglich. Bei Störungsmeldungen, die ausserhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Störungsbehebung am folgenden Werktag.
18.7. Für Produkte wird keine Systemverfügbarkeit gewährleistet.
19. Support für kundenseitige Betriebsprobleme
19.1. Kundenseitige Probleme mit dem Umgang, der Nutzung und dem Betrieb von Output oder den Produkten sind vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen unter support@incentifer-solutions.com zu melden. Die Nummer des Wartungsvertrages und eine Problembeschreibung, der Name des betroffenen Kunden sowie das Ziel einer Intervention von INCENTIFER sind der Meldung beizufügen.
19.2. Voraussetzung für die Beanspruchung des Supports ist der Abschluss eines Wartungsvertrages zwischen dem Kunden und INCENTIFER oder ein Gewährleistungsanspruch. Die Kosten und die Verfügbarkeit des Supports und die Zeit, die vom Eingang der Meldung bis zum Beginn der Störungsbehebung vergeht richtet sich nach dem Wartungsvertrag.
19.3. Kunden, die den Support ohne Wartungsvertrag beanspruchen oder Kunden mit Wartungsvertrag, deren Support Beanspruchung den Umfang des Wartungsvertrages oder die vereinbarte Gewährleistung übersteigt und Kunden ohne Gewährleistungsanspruch wird der Support berechnet. Die Berechnung weiterer Kosten und Aufwände, z.B. für Ersatzteile, Verbrauchsmaterial, Leihgeräte, zusätzliche oder zu ersetzende Hardware oder Software, Reisezeit, Reisespesen etc. bleibt ausdrücklich vorbehalten.
20. Vertragsdauer und Kündigung
Falls der Output oder die Produkte nicht vom Kunden gekauft wurden, gilt Folgendes:
20.1. Die Mindestlaufzeit für die Bereitstellung des Outputs beträgt 3 ganze Monate oder von Produkten 6 ganze Monate. Die Vertragsdauer verlängert sich bei Verträgen mit unbestimmter Vertragslaufzeit automatisch um eine weitere Mindestlaufzeit oder bei Verträgen mit bestimmter Vertragslaufzeit um eine weitere Vertragslaufzeit, wenn keine Kündigung spätestens 30 Werktage vor Ablauf der Vertragslaufzeit oder vor dem gewünschten Vertragsendes erfolgt. Kündigungen sind auf jeden Werktag ausser 24. Dezember, 31. Dezember und 2. Januar möglich.
20.2. Die Kündigung des Kunden ist INCENTIFER unter annulate@incentifer-solutions.com einzureichen. In Ihrer Kündigung haben Kunden INCENTIFER und ihren Unterlieferanten eine Décharge Erklärung abzugeben. Unterbleibt die explizite Décharge Erklärung so gilt die Décharge mit der Kündigung als erteilt.
20.3. INCENTIFER sendet seine Kündigung an die zuletzt bekannte E-mail Adresse des Kunden.
20.4. Wechselt der Kunde vor dem Ende der Kündigungsfrist den Anbieter von Dienstleistungen, die INCENTIFER oder ihre Unterlieferanten zu erbringen haben, so gilt folgendes auf den Zeitpunkt des Wechsels als vereinbart:
20.4.1. ein Wechsel vor Ende der Kündigungsfrist ist 15 Tage vor dem Wechsel anzukündigen;
20.4.2. INCENTIFER schaltet am Tag des Wechsels alle vom Wechsel betroffenen Dienste ab und stellt den Update-Service und den Support ein;
20.4.3. alle Ansprüche des Kunden auf die mit dem Wechsel verbundenen Dienstleistungen verfallen;
20.4.4. die Zahlungspflicht des Kunden läuft bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter.
20.5. INCENTIFER ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem oder besonderem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Lastschriften oder Kreditkarteneinzügen oder bei einem Verhalten des Kunden, das gegen den Vertrag, die ANB, diese AGB oder weiterer Vertragsbestandteile verstösst.
21. Vergütung
21.1. Für Produkte wird der im Vertrag vereinbarte Preis berechnet.
21.2. Für den Output wird vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung der im Vertrag vereinbarte Preis sowie monatliche Gebühr berechnet. Die anfallenden Gebühren werden über einen definierten Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.
21.3. Der Kunde ist für die Bezahlung aller fixen und wiederkehrenden Gebühren, die während des Zugriffs auf die dem Output oder den Produkten erhoben werden, einschliesslich der Gebühren für die Internet-Verbindung, für mobile Geräte, für Anschlüsse auf Technologieplattformen von Drittanbietern und andere Kosten, die durch den Zugriff auf den Output oder den Gebrauch der Produkte entstehen könnten, verantwortlich.
21.4. Sollten solche Gebühren bei im Output oder in den Produkten integrierten Unterlieferanten anfallen, so ist INCENTIFER berechtigt, diese Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. INCENTIFER ist berechtigt, dem Kunden dafür im Voraus einen angemessenen Betrag als Anzahlung in Rechnung zu stellen.
21.5. Leistungen von INCENTIFER, welche nicht explizit im Vertrag als in der Vergütung inbegriffen aufgeführt werden oder die in ihrem Umfang die im Vertrag definierte Leistung von INCENTIFER überschreiten werden mit CHF 90.00 exklusiv. MwSt. pro angefangene halbe Stunde berechnet. Leistungen aus dem Bereich Consulting werden mit werden mit CHF 90.00 exklusiv. MwSt. pro angefangene viertel Stunde berechnet. Dieser Ansatz wird für Leistungen ausserhalb der Normalarbeitszeit von 8-12 h und von 13 bis 17 h wie folgt erhöht:
21.5.1. um 25% von 6:00 h bis 8:00 h und von 17:00 h bis 20:00 h;
21.5.2. um 50% von 20:00 h bis 22:00 h und an Samstagen;
21.5.3. um 100% von 22:00 h bis 6:00 h sowie an Sonntagen und an gesetzlichen
Feiertagen.
21.6. Für Leistungen, die INCENTIFER am Domizil des Kunden erbringt, werden angemessene Spesen für Reise, Verpflegung und Unterbringung verrechnet.
21.7. In Verträgen nicht erwähnte Lieferungen werden zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Vergütung verrechnet.
22. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverkehr
22.1. Rechnungen von INCENTIFER sind sofort bei Erhalt zur Zahlung fällig. Zahlungen erfolgen per Lastschrift oder Kreditkartenclearing oder gemäss vertraglicher Vereinbarung. Die Beträge werden von den zuletzt hinterlegten Lastschrift- oder Kreditkartendaten des Kunden eingezogen.
22.2. INCENTIFER führt den Zahlungsverkehr für die Lieferungen und Leistungen nicht immer selbst durch. Zahlungsvorgänge werden möglicherweise durch Drittanbieter, z.B. einen Anbieter von Zahlungssystemen für Kreditkarten oder Händler, angeboten. Durch die Verwendung dieser Dienstleistungen für Zahlungssysteme stimmt der Kunde den Bedingungen dieser Drittanbieter für Zahlungssysteme zu. INCENTIFER übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche durch Fehler bei den Transaktionen dieser Zahlungssysteme entstanden sind.
22.3. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kann INCENTIFER ohne Abmahnung einen neuen Liefertermin festsetzen, Leistungen einschränken, diese ganz unterbinden, das Kundenkonto, sämtliche Benutzer- oder E-mail Konten des Kunden sperren oder löschen.
22.4. Mehraufwände, die INCENTIFER durch kundenseitige Überschreitung von Zahlungszielen entstehen, werden dem Kunden nach Ermessen von INCENTIFER in Rechnung gestellt.
22.5. Sämtliche gemäss diesen AGB oder gemäss dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag getätigten Zahlungen werden nicht zurück erstattet. Dies gilt auch falls das Kunden-oder Benutzerkontos gesperrt wird oder das Nutzungsrecht eingeschränkt oder aufgehoben wird.
22.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber INCENTIFER mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von INCENTIFER schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
23. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen und Leistungen für welche ein Eigentumsübergang vertraglich vereinbart wurde bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von INCENTIFER.
24. Schlussbestimmungen
24.1. Der Kunde stimmt zu, dass diese AGB und die ANB von INCENTIFER auch nach Beendigung des Vertrags, des Zugriffsrechts bzw. nach Schliessung des Kunden-oder Benutzerkontos weiterhin gültig sind.
24.2. Ergänzungen und Änderungen dieser AGB, des zwischen INCENTIFER und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags sowie Änderungen der Form bedürfen der Schriftlichkeit.
24.3. Sollte der Kunde mehrere Versionen dieser AGB genehmigt haben, so gilt für jeden neuen Vertrag die Version, die der Kunde zeitlich näher vor dem Vertragsabschluss genehmigt hat.
25. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht. INCENTIFER und der Kunde verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn sich eine Regelungslücke offenbaren sollte.
26. Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt Folgendes als vereinbart:
26.1. Erfüllungsort ist CH-9244 Niederuzwil.
26.2. Der Gerichtsstand ist CH-9244 Niederuzwil.
26.3. Diese AGB sowie alle zwischen INCENTIFER und dem Kunden abgeschlossenen Verträge oder sonstige zwischen INCENTIFER und dem Kunden vereinbarte Vertragsbestandteile unterliegen ausschliesslich Schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
26.4. Für Verträge, die mit Drittanbietern abgeschlossen werden gelten die AGB von Drittanbietern sowie die in diesen Verträgen und AGB erwähnten Regeln bezüglich Wahl der Rechtsordnung und des Gerichtsstands.
26.5. Die mit diesen AGB sowie mit allen zwischen INCENTIFER und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen oder die mit sonstigen zwischen INCENTIFER und dem Kunden vereinbarten Vertragsbestandteilen oder die mit dem Besuch von INCENTIFER betriebener Websites einhergehenden Abänderungen des dispositiven Teils des materiellen Schweizer Rechtes sind beabsichtigt, wurden vom Kunden verstanden und haben gegenüber dem dispositiven Teils des materiellen Schweizer Rechtes Vorrang.
Wenn Sie Fragen zu unseren Allgemeinen Nutzungs-Bedingungen, unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unseren Datenschutz-Bestimmungen, Feedback oder Verbesserungsvorschläge haben, wenden Sie sich bitte an feedback@incentifer-solutions.com
Wenn Sie als potentieller Kunde mit Ihrem Unternehmen richtig durchstarten wollen, verwenden Sie bitte das Kontaktformular oder schreiben Sie an mail@incentifer-solutions.com
Wenn Sie sich als potentieller Mitarbeiter empfehlen wollen, wenden Sie sich bitte an career@incentifer-solutions.com
Wenn Sie sich als potentieller Lieferant empfehlen wollen, wenden Sie sich bitte an supply@incentifer-solutions.com
Wenn Sie eine technische Störung dieser Webseite melden wollen, wenden Sie sich bitte an disruption@incentifer-solutions.com
Wenn Sie sich im Zusammenhang mit Ihrem Website Besuch oder über Produkte und Dienstleistungen von INCENTIFER beschweren wollen, wenden Sie sich bitte an violationreport@incentifer-solutions.com
Die Mitteilung soll eine Darstellung des Sachverhalts, einen Benennung angeblich verletzter Rechte, eine Dokumentation mittels Screenshots sowie eine genaue Beschreibung der Fundstelle mit Datums-und Zeitangabe enthalten. INCENTIFER wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie den beanstandeten Inhalt entfernt oder wie sie mit den darüber Benutzern kommuniziert.